© rechtsanwalt christoph kateloe
manche rechtlichen auseinandersetzungen lassen sich außergerichtlich (ggfs. vergleichsweise) erledigen. das ist regelmäßig unter kosten- und zeitaspekten als positiv anzusehen.
häufig gelingt es jedoch nicht, den interessenkonflikt außergerichtlich beizulegen und es kommt zu einem gerichtsprozess.
für diesen erarbeite ich, abhängig davon, ob sie als mein mandant kläger oder beklagter sind, wie schon im rahmen der außergerichtlichen beratung unter kostengesichtspunkten und darlegung der prozesschancen und -risiken, eine prozess-strategie.
ich stehe für eine durchsetzungsstarke prozessführung ein und vertrete meine mandanten bei der durchsetzung ihrer rechtlichen interessen in vielen rechtlichen Gebieten, wobei der gerichtsstand keine rolle spielt.